Es gibt beim Treppenlift einen Fehler, der teurer ist als jeder andere – und er hat nichts mit Fliesen, Handwerkern oder Materialqualität zu tun. Er besteht schlicht darin, zu früh anzufangen. Immer wieder berichten Familien davon, dass der Monteur gerade Zeit hatte, die Treppe ohnehin zur Gefahr geworden war und man den Antrag „schnell nachreichen" wollte. Genau daran scheitern viele Anträge.
Der Grund dafür ist nachvollziehbar: Die Pflegekasse möchte prüfen, ob eine Maßnahme die Pflege tatsächlich erleichtert, bevor Fakten geschaffen sind. Ist der Treppenlift bereits eingebaut, kann sie das nicht mehr beurteilen. Halten Sie sich deshalb an die folgende Reihenfolge.
Schritt 1: Pflegegrad sicherstellen
Am Anfang steht der Pflegegrad. Er ist die Voraussetzung für den Zuschuss und muss vorliegen, bevor Sie die Förderung beantragen. Ist noch keiner anerkannt, holen Sie diesen Schritt zuerst nach – wie das Verfahren abläuft und welche Fristen gelten, erklärt unser Ratgeber Pflegegrad beantragen.
Schritt 2: Kostenvoranschlag vom Fachbetrieb einholen
Die Pflegekasse möchte wissen, was genau geplant ist und was es kosten soll. Dafür brauchen Sie einen schriftlichen Kostenvoranschlag eines Fachbetriebs. Achten Sie darauf, dass die einzelnen Maßnahmen darin klar benannt sind – etwa Art und Verlauf der Treppe, der gewählte Lifttyp und die Montage. Je deutlicher erkennbar ist, dass der Treppenlift die Pflege erleichtert und Selbstständigkeit erhält, desto einfacher hat es die Kasse bei ihrer Prüfung. Welche Preise realistisch sind, lesen Sie auf unserer Seite Kosten im Überblick.
Schritt 3: Antrag mit Kostenvoranschlag einreichen
Nun stellen Sie den Antrag bei der Pflegekasse und legen den Kostenvoranschlag bei. Eine kurze Begründung in eigenen Worten hilft: Was fällt auf der Treppe schwer, welche Gefahr besteht, und was ändert sich durch den Treppenlift? Ein, zwei konkrete Sätze über den Alltag wirken oft stärker als ein langes Formular.
Für Mieterinnen und Mieter kommt ein Dokument hinzu: die schriftliche Zustimmung des Vermieters zum Einbau. Legen Sie diese dem Antrag von Anfang an bei – fehlt sie, bleibt der Vorgang liegen und es vergehen unnötig Wochen.
Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, kann jede von ihnen einen eigenen Antrag stellen. Das ist gerade bei Ehepaaren wichtig, bei denen beide einen Pflegegrad haben: Hier bleibt spürbar mehr Förderung ungenutzt, als nötig wäre.
Schritt 4: Bewilligung abwarten
Jetzt ist Geduld gefragt. Die Pflegekasse prüft den Antrag im Einzelfall und entscheidet schriftlich. Nutzen Sie die Wartezeit sinnvoll: Vergleichen Sie in Ruhe weitere Angebote, klären Sie Termine mit dem Fachbetrieb – aber beauftragen Sie noch nichts verbindlich und lassen Sie noch nichts montieren. Auch vorbereitende Arbeiten, etwa an der Treppe, können als Baubeginn gewertet werden.
Schritt 5: Erst dann einbauen
Liegt die schriftliche Bewilligung vor, kann es losgehen. Bewahren Sie den Bescheid, den Kostenvoranschlag und später die Rechnungen zusammen auf – für die Abrechnung mit der Pflegekasse und gegebenenfalls für das Finanzamt.
Wie viel Geld ist möglich?
Die Pflegekasse ist meist die wichtigste, aber nicht die einzige Quelle. Konkrete Beträge, Voraussetzungen und die Regeln zur Kombination mit der KfW finden Sie auf unserer Seite Zuschuss. Einen vollständigen Überblick über alle Fördertöpfe – einschließlich Steuervorteil und Hilfen ohne Pflegegrad – gibt der Ratgeber Fördermöglichkeiten im Überblick.