Wer zum ersten Mal über einen Treppenlift nachdenkt, erschrickt oft über die Summen. Was dabei leicht übersehen wird: Der Betrag, den Sie am Ende selbst tragen, ist meist deutlich niedriger als der Angebotspreis. Denn es gibt mehrere Förderwege, die sich – bei sauberer Trennung der Maßnahmen – zum Teil sogar kombinieren lassen. Hier sind sie der Reihe nach.
1. Der Zuschuss der Pflegekasse
Die wichtigste Quelle ist die Pflegekasse. Sie fördert sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 € pro Person (bei bis zu vier Personen im Haushalt insgesamt bis zu 16.720 €). Rechtsgrundlage ist § 40 Abs. 4 SGB XI.
Der große Vorteil: Dieser Zuschuss steht bereits ab Pflegegrad 1 offen. Man muss also nicht schwer pflegebedürftig sein. Es handelt sich außerdem um einen echten Zuschuss – das Geld muss nicht zurückgezahlt werden. Alle Einzelheiten zu Anspruch und Höhe finden Sie auf unserer Seite Zuschuss. Wie Sie den Antrag stellen, ohne die Förderung durch einen zu frühen Baubeginn zu verlieren, erklärt der Ratgeber Zuschuss richtig beantragen.
2. Die KfW: Programm 455-B
Die staatliche Förderbank KfW unterstützt den altersgerechten Umbau im Programm 455-B („Barrierereduzierung"): mit 10 % der förderfähigen Kosten bei einer Einzelmaßnahme (maximal 2.500 €) und 12,5 % bei einem gesamtheitlichen Umbau (maximal 6.250 €). Treppenlifte sind laut KfW ausdrücklich förderfähig, wenn kein Aufzug vorhanden ist. Anders als bei der Pflegekasse ist hier kein Pflegegrad erforderlich – die KfW-Förderung steht damit auch Menschen offen, die vorausschauend umbauen, solange sie noch gesund sind.
Bitte beachten Sie: Pflegekasse und KfW dürfen nicht dieselbe Maßnahme fördern. Wie eine zulässige Kombination aussieht, erläutern wir auf der Seite Zuschuss.
3. Der Steuervorteil
Der dritte Weg wird am häufigsten vergessen, obwohl er allen offensteht: Sie können 20 % der Handwerkerkosten von der Steuer absetzen, bis zu 1.200 € pro Jahr.
Zwei Punkte sind dabei entscheidend. Erstens zählen nur die Arbeitskosten, nicht das Material – der Fachbetrieb muss beides auf der Rechnung getrennt ausweisen. Bitten Sie ihn ausdrücklich darum, am besten schon bei der Beauftragung. Zweitens muss der Betrag überwiesen werden; Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an. Heben Sie Rechnung und Kontoauszug für die Steuererklärung auf.
Weil sich der Höchstbetrag auf ein Kalenderjahr bezieht, kann es sich bei größeren Umbauten lohnen, Arbeiten über den Jahreswechsel zu verteilen.
4. Wenn kein Pflegegrad vorliegt
Ohne Pflegegrad entfällt der Zuschuss der Pflegekasse – die Sache ist damit aber nicht erledigt. Neben der KfW-Förderung und dem Steuervorteil kommen Landes- oder Kommunalförderungen in Betracht. Viele Bundesländer und einzelne Städte legen eigene Programme für altersgerechtes Wohnen auf. Diese Programme sind sehr unterschiedlich ausgestaltet und oft wenig bekannt, weshalb sich das Nachfragen lohnt.
Die beste Anlaufstelle dafür sind die Wohnberatungsstellen. Dort wird kostenlos und unabhängig beraten – zu Fördermitteln ebenso wie zu der Frage, welche Umbauten in Ihrer Wohnung überhaupt sinnvoll und machbar sind. Fragen Sie bei Ihrer Stadt, Ihrem Landkreis oder bei den Sozialverbänden nach der nächstgelegenen Stelle.
Was das zusammen bedeutet
Bei einem Treppenlift lassen sich – je nach Situation und nach Prüfung durch die jeweilige Stelle – mehrere dieser Wege nutzen. Wichtig ist die Reihenfolge: erst Pflegegrad klären, dann Kostenvoranschlag einholen, dann Anträge stellen, Bewilligung abwarten und erst danach bauen.
Wie hoch die Kosten realistisch ausfallen, lesen Sie unter Kosten. Wie Sie zu einem Pflegegrad kommen, erklärt der Ratgeber Pflegegrad beantragen.